des Vereins zur Förderung der ehrenamtlichen und freiwilligen Tätigkeit in Velbert
vom 07. März 2005
Die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit in Velbert hat am 07.03.2005 gemäß § 5 der Vereinssatzung einstimmig folgende Beitragsordnung verabschiedet:
§ 1 Höhe des Mitgliedsbeitrages
Der Mitgliedsbeitrag beträgt jährlich mindestens 12,00 Euro, es bleibt den Mitgliedern unbenommen, einen höheren Beitrag zu entrichten.
§ 2 Fälligkeit
Der Mitgliedsbeitrag ist jährlich zum 30.06. eines Jahres zur Zahlung fällig. Hat die Mitgliedschaft nicht über ein gesamtes Jahr Bestand, ist dennoch der volle Mitgliedsbeitrag geschuldet.