Sicherheit im Ehrenamt - Versicherungsschutz für freiwilliges Engagement

 

Das Thema Versicherungsschutz im Ehrenamt
stößt zurzeit überall auf ein reges Interesse
und daher fand auch die von Freiwilligen Agentur Velbert organisierte Informationsveranstaltung am 20. Juni mit mehr als 30 Ehrenamtlichen und Vertretern von Vereinen und Wohlfahrtsverbänden einen großen Zuspruch.

Herr Dirk Erdelt vom Ecclesia Versicherungsdienst GmbH Detmold referierte eingehend über den Versicherungsschutz des Landes Nordrhein-Westfalen.

Anhand von vielen Fall-Beispielen erklärte Herr Erdelt die vielfältigen Fragen zum Versicherungsschutz im Ehrenamt.

 

 

Nachstehend die wichtigsten Informationen aus der Infoveranstaltung vom 20.06.2012 im Bürgerzentrum BILO:

Haftpflichtversicherungsschutz

Die Landesversicherung für den Bereich Haftpflichtversicherung schützt ehrenamtlich, freiwillig tätige Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird z.B. bei Freizeit- oder Hilfsmaßnahmen.

Versichert ist das Engagement Ehrenamtlicher in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, für die kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Also beispielsweise freie Initiativen, Selbsthilfegruppen oder nicht eingetragene Vereine.

Hinweis:

Eingetragenen Vereinen, Verbänden, Stiftungen und anderen wird empfohlen, den Versicherungsschutz ihrer Engagierten über eine eigene Haftpflichtversicherung sicherzustellen. Der Versicherungsschutz besteht, auch wenn für das Ehrenamt eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird.

Nicht versichert ist die Organisation oder Gemeinschaft, für die das Ehrenamt erbracht wird, sowie Betreute oder Teilnehmende an Veranstaltungen, die selbst nicht ehrenamtlich tätig sind.

Unfallversicherungsschutz

Die Landesversicherung schützt alle ehrenamtlich, freiwillig tätigen Menschen in Nordrhein-Westfalen, aber auch die ehrenamtliche Tätigkeit, die von hier ausgehend in einem anderen Bundesland oder im Ausland ausgeübt wird. Der Schutz umfasst auch die direkten Wege von und zu den Einsätzen.

Wenn Engagierte gesetzlich unfallversichert oder über ihre Trägerorganisation abgesichert sind, besteht dieser Versicherungsschutz vorrangig gegenüber der Landesversicherung. Fällt die Leistung der Unfallversicherung eines Trägers jedoch geringer aus als die der Landesversicherung, wird der Unterschiedsbetrag ausgeglichen. Die Leistungen der Landesversicherung werden zusätzlich zu denen einer privaten Unfallversicherung eines Engagierten erbracht.

Für den Versicherungsschutz des Landes ist keine Anmeldung der Engagierten oder von Initiativen, Gruppen oder Projekten nötig.

Im Schadensfall wenden Sie sich bitte an den Versicherungsdienst des Landes:

Union Versicherungsdienst GmbH
Klingenbergstraße 4, 32758 Detmold
E-Mail: ehrenamt@union-verdi.de
Tel.: 05231/603-611

Weitere Informationen finden Sie auf www.engagiert-in-nrw.de

 

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