Vermittlungsvereinbarung

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, dass Sie Ihr Angebot in der Datenbank der FreiwilligenAgentur Velbert veröffentlichen lassen möchten. Einige Hinweise vorab:

Das freiwillige Engagement von Menschen verdient Anerkennung und feste Rahmenbedingungen. Hierzu hat die FreiwilligenAgentur in Zusammenarbeit mit anderen Freiwilligenagenturen Mindeststandards für die Vermittlung und Beschäftigung von Freiwilligen entwickelt, die wir im Folgenden kurz darstellen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in den Vermittlungspool
Bei den Anbietern von Tätigkeiten für Freiwillige soll es sich um juristische Personen handeln (eingetragener Verein o.a.). Vermittlungen von Freiwilligen an Privatpersonen sind nicht möglich. Organisationen und Vereine, die diskriminierende Inhalte oder Ziele vertreten, werden nicht in den Vermittlungspool aufgenommen.

Verantwortung für den Einsatz von Freiwilligen
Im Rahmen der Beratung der BürgerInnen durch die FreiwilligenAgentur Velbert wird versucht, möglichst passgenau zu vermitteln. Die letztendliche Verantwortung für die Auswahl und Eignung der Freiwilligen trägt die beschäftigende Organisation/ der Verein. Diese/r trägt auch Sorge dafür, dass vor Ort ein/e feste/r Ansprechpartner/in für die Freiwilligen vorhanden ist.

Versicherungsschutz
Die beschäftigende Organisation/ der Verein ist für den Versicherungsschutz des/ der Freiwilligen im Rahmen der ihm/ ihr übertragenen Tätigkeit verantwortlich.

Arbeitsplatzneutralität
Die Organisation/ der Verein sichert zu, dass im Einsatzbereich des Freiwilligen vorher kein festes versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis bestanden hat und auch nicht geplant war, ein solches einzurichten. Unberührt hiervon bleibt jedoch die Möglichkeit, Freiwillige in ein versicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis zu übernehmen.

Datenschutz
Ich bin mit der Verarbeitung und Nutzung meiner/ unserer Daten durch die FreiwilligenAgentur Velbert einverstanden. Die Hinweise zum Datenschutz habe ich zur Kenntnis genommen.

Zusammenarbeit
Die Organisation/ der Verein verpflichtet sich, der FreiwilligenAgentur Änderungen in Bezug auf die dort eingetragenen Stellen mitzuteilen. Es erfolgt eine regelmäßige Rückmeldung über Freiwillige, die über die Freiwilligenagentur vermittelt worden sind.

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Sie können die Vermittlungserklärung hier als Word-Document herunterladen oder öffnen und ausdrucken.

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